Informationen zum Visum
Falls du für einen Sprachkurs in Deutschland ein Visum beantragen musst, erkundige dich bitte bei der Deutschen Botschaft, einem Deutschen Konsulat oder der zuständigen Ausländerbehörde, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Diese hängen auch von deinem Aufenthaltszweck und deiner persönlichen Situation ab. In manchen Ländern müssen zudem bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Ferner kann es sein, dass du die komplette Kursgebühr im Voraus überweisen musst. Wird ein Visum zum Kursbesuch erteilt, muss der Kurs natürlich auch besucht werden. Denke bitte daran, dass der Unterricht mindestens 20 Wochenstunden haben muss.
Welches Visum benötigst du für einen Deutschkurs?
Folgende Visamöglichkeiten kommen in Betracht:
Sprachkurs – § 16f AufenthG
- Du möchtest hauptsächlich nach Deutschland kommen, um intensiv Deutsch zu lernen, ohne dass der Deutschkurs der Vorbereitung auf ein bereits geplantes Studium oder eine Berufsausbildung dient.
Studium oder Studienvorbereitung – § 16b AufenthG
- Du hast bereits eine Zulassung oder bedingte Zulassung zu einem Studium in Deutschland und musst vor Studienbeginn noch die erforderlichen Deutschkenntnisse erwerben.
Berufsausbildung – § 16a AufenthG
- Du hast bereits einen Ausbildungsplatz in Deutschland und benötigst vor Beginn deiner Ausbildung noch einen vorbereitenden Deutschkurs.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – § 16d AufenthG
- Du hast bereits eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben und benötigst im Rahmen des Anerkennungsverfahrens weitere Qualifikationen oder zusätzliche Deutschkenntnisse.
Je nach Aufenthaltstitel ist neben dem Deutschkurs auch eine Beschäftigung möglich. Bei den Aufenthaltstiteln nach § 16a, § 16d und § 16f AufenthG sind grundsätzlich bis zu 20 Stunden Beschäftigung pro Woche erlaubt. Für Studierende nach § 16b gelten besondere Regelungen zur zulässigen Beschäftigung.
Zur Beantragung eines Sprachkurs- oder Studienvisums ist die Anmeldebestätigung der Sprachschule erforderlich. TANDEM Köln sendet dir diese Bescheinigung zu, sobald wir deine Anmeldung und eine entsprechende Anzahlung erhalten haben (in der Regel 50% des Kurspreises).
Nützliche Links
Wenn du nicht sicher bist, welches Visum du beantragen musst, hilft dir der Visums-Navigator:
https://visa.diplo.de/de/index.html#/vib
Hier alle Adressen der deutschen Botschaften:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht_node.html
Für längere Aufenthalte kann die Einrichtung eines Sperrkontos erforderlich sein. Dieses können Sie problemlos bei Coracle einrichten: https://www.coracle.de/blocked-account/
Hier kannst du eine Krankenversicherung für die zeit deines Aufenthalts in Deutschland baschließen: https://www.tandem-koeln.de/krankenversicherung
Information für Studierende aus dem Ausland:
https://www.internationale-studierende.de/
TANDEM Köln kann den Erhalt des Visums nicht garantieren und keinen Einfluss auf den Ablauf und die Dauer des Prozesses der Visa-Erteilung nehmen. Solltest du kein Visum erhalten, schicke uns bitte das Ablehnungsschreiben der zuständigen Botschaft. Wir erstatten dir dann den eingezahlten Betrag gemäß unseren Teilnahmebedingungen zurück.